Fördermittelprogramme

Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

Art der Förderung: 

Zuschussgewährung Förderbereiche: Arbeitsgestaltung, Beratungsdienstleistungen, Förderung der Gleichstellung von Frauen Geltungsbereich der Förderung: gesamtdeutsch Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Kontaktperson: Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See (KBS) Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 10 3046 Cottbus

Telefon: 0355 355486918
Fax: 0234 9783880147

Knappschaft-Bahn-See

Weitere Informationsquellen: INQA-Coaching INQA Förderportal Z-EU-S

Volltext: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Personalpolitik zu gestalten und ihre Mitarbeiter in die Innovationsentwicklung des Unternehmens einzubeziehen. Das BMAS fördert den flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Bundesebene.

Das Programm “INQA-Coaching” umfasst die folgenden Zweige:

INQA-Beratungsstellen (IBS):

  • IBS bieten Beratung und begleiten administrativ KMU.
  • Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung.
  • Unterstützung des Programms und Bewerbung in der Region.

Coachings für KMU:

  • Teilnahmeorientierte und agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen.
  • Ein 3-stufiger Beratungsprozess wird durchgeführt
  • Die Erstberatung findet in einer IBS statt. Dort wird die Förderfähigkeit geklärt und je nach Bedarf ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verwiesen
  • Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching. Das Coaching umfasst maximal 12 Beratungstage.
  • Sechs Monate nach dem Coaching findet in der IBS ein Ergebnisgespräch statt, bei dem die umgesetzten Maßnahmen bilanziert werden.

Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching:

  • Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching:
  • Es fördert die Vernetzung zwischen den Akteuren sowie mit anderen Programmen und gewährleistet die Qualität der Beratung.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme und Region. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gelten folgende Sätze:

  • Für wirtschaftlich stärker entwickelte Regionen (einschließlich der alten Bundesländer mit Berlin und der Region Leipzig, aber ohne Lüneburg und Trier) beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Für die Übergangsregionen (einschließlich der neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, aber ohne Berlin und Leipzig) beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für die verschiedenen Programmzweige gelten folgende Zuschusssätze:

Für IBS:

  • Maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • Maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).

Für Coachings für KMU:

  • Die Coachings umfassen höchstens 12 Beratungstage à 8 Stunden.
  • Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 EUR (netto). Pro Beratungstag erhalten Sie maximal 80 Prozent des Tageshöchstsatzes (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • Die Eigenmittel in Form von Barmitteln betragen 20 Prozent des förderfähigen Honorars.

Für ÜZ:

  • Sie erhalten maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben müssen vom Antragsteller als Eigenanteil erbracht werden.

Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Programmzweig. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Für IBS und ÜZ ist es zweistufig. Neben der Richtlinie werden zusätzliche Aufrufe für IBS und ÜZ veröffentlicht. In der ersten Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein.
  • Für Coachings ist das Verfahren einstufig. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Abschluss des Coachings bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und eines anschließenden Antragsverfahrens geplant.

Rechtliche Voraussetzungen: Berechtigt zur Antragstellung sind für die Programmzweige:

IBS und ÜZ:

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
  • Rechtsfähige Personengesellschaften wie Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Bildungswerke.

Coachings für KMU:

  • Rechtlich eigenständige KMU.
  • Angehörige der Freien Berufe.
  • Gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland.

Weitere Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
  • Das Personal verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse zur Durchführung des Projekts.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Für Coachings für KMU gilt zusätzlich:

  • Die Beratungsleistungen werden ausschließlich von autorisierten Coaches erbracht und gemäß den methodischen Vorgaben durchgeführt.
  • Die Beratungsleistungen beziehen sich auf einen personal- oder arbeitsorganisatorischen Änderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Unternehmen.
  • Das Coaching wird direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt und die betriebliche Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie die Beschäftigten werden einbezogen.
  • Das beratende Unternehmen ist mindestens seit 2 Jahren am Markt tätig.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben des Antragstellers gehören oder bereits durch gesetzliche oder andere öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen abgedeckt sind.